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Modellflug und Luftrecht

 
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BIGJIM
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Beiträge: 11431
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BeitragVerfasst am: 04.04.2008, 05:29    Titel: Modellflug und Luftrecht Antworten mit Zitat

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Dies betrifft auch unsere RC-Modellluftschiffe,

sofern im Aussenbreich das Luftschiff betrieben wird
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Modellflug und Luftrecht
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http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
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LASK: 3/2013
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Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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Zuletzt bearbeitet von BIGJIM am 24.05.2019, 23:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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BIGJIM
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Beiträge: 11431
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.01.2011, 21:38    Titel: Mach Dich schlau und... Antworten mit Zitat

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Sei schlau, sei nicht aus Dummbach und...
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Idea Schau auch hier: http://www.modellzeppelin.de/viewforum.php?f=11
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Ich gebe Dir Modellluftschifffreund schon mal vorab einen Auszug des DAeC zu Fragen zur Mitgliedschaft. Arrow http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?t=366
Mehr wirst Du als Antwort bei einem Flugmodellverein auch nicht bekommen können. Ob die Mitgliedschaft beim DAeC oder DMFV oder einem anderen Versicherer ist bleibt Dir überlassen. Auf der sicheren Seite bist Du mit einer Haftpflichtversicherung, lass es Dir von mir geschrieben sein.
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Tausche den Begriff „Modellflieger“ mit Modellluftschiffpilot/-fahrer/-betreiber oder wie Du es siehst ...
und hier sind die Punkte 2 und 3 besonders zu beachten.
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1. Ich möchte Modellflieger werden, wie fange ich das an?
Ihre erfolgreiche Modellfliegerkarriere beginnt am besten mit dem Weg zu einem benachbarten Verein oder einem Fachhändler in der Nähe, der kennt einige Vereine, die wichtige Tipps und Unterstützung bei den ersten Flugversuchen geben.
Nichts ist ärgerlicher als eine falsch gekaufte Ausrüstung und heftige Schäden beim Erstflug. Viele Vorschriften reglementieren das Fliegen mit Flugmodellen, von der Aufstiegserlaubnis bis hin zu Haftungsfragen für den Anfänger völlig unübersichtlich.
Als Mitglied eines DAeC-Vereins fliegen Sie auf einem zugelassenen Fluggelände, Versicherungsfragen sind geregelt und Sie finden Unterstützung bei den ersten Flugversuchen.
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2. Vorteile als DAeC-Mitglied
In DAeC - Vereinen in Ihrer Nähe sind Sie als Gast willkommen, erste Flugerlebnisse im Lehrer-Schüler-Betrieb und kompetente Beratung beim Kauf, Bau, Programmierung der Fernsteuerung und Einfliegen des ersten eigenen Flugmodells begleiten den neuen Modellflieger.
Selbständige Flüge ohne Modellflughalterhaftpflichtversicherung auf dem Vereinsgelände oder gar auf der grünen Wiese sind vom Gesetzgeber nicht erlaubt!
Auch für den bereits erfahrenen Modellflieger ist die Mitgliedschaft im DAeC eine wertvolle Alternative: Die Mitgliedschaft in einem DAeC - Verein beinhaltet automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Modellflughalter- Haftpflichtversicherung für Flugmodelle bis zu 25Kg.
Bei den Flugmodellen über 25 Kg ist der DAeC mit inzwischen 80 Modellflugzeugen im Zulassungsverfahren die erste Adresse. Für Ihr Modell bieten wir ein unschlagbar attraktives Versicherungspaket. Den Ausweis für Steuerer von Modellflugzeugen über 25 Kg bis 150 KG haben inzwischen 168 Piloten beim DAeC bestanden.
Ihre Mitgliedschaft in einem DAeC - Verein beinhaltet darüber hinaus exklusive Vorteile:
DAeC - Mitglieder sind automatisch Mitglieder im Deutschen Sportbund DSB und im Weltluftsportverband FAI. Neben attraktiven Versicherungsvorteilen hat der sportlich orientierte Modellflieger die Möglichkeit zur Qualifikation für den internationalen Modellflugsport auf Europa- und Weltmeisterschaften.
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3. Brauche ich wirklich eine besondere Modellflug-Halterhaftpflichtversicherung?
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Unbedingt!
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Jeder Modellflieger ist durch die Luftverkehrsgesetzgebung zur Haftung für Schäden, die Dritten durch den Betrieb seines Modellflugzeugs zugefügt werden, verpflichtet. Außerordentlich wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein Modellflugzeug trotz bester Wartung und Sorgfalt des Piloten unverschuldet außer Kontrolle geraten kann! Daraus folgende Schäden können unabhängig vom Gewicht des Modellflugzeugs außergewöhnlich sein und werden von der Privathaftpflicht nicht getragen.
Die Modellflug-Halterhaftpflichtversicherung ist daher auch zu Ihrem eigenen Schutz unabdingbar! Als DAeC - Mitglied sind Sie automatisch im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen versichert.
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4. Verein in Ihrer Nähe
Bundesweit gibt es ca. 500 DAeC - Vereine. Zu finden sind sie ganz einfach unter der Ortsbezeichnung oder nach Postleitzahlen, siehe DAeC-Vereine
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5. Kann ich Einzelmitglied im DAeC werden?
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Selbstverständlich!
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Eine Vereinsmitgliedschaft mit ihren unbestreitbaren Vorteilen kommt für einzelne Modellflieger aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage. Natürlich macht der DAeC auch diesen Modellfliegern ein Angebot mit allen Vorteilen der DAeC-Mitgliedschaft.
Einzelheiten und Aufnahmeformulare finden Sie unter Einzelmitgliedschaft, weitere Details beantwortet Ihnen auch gerne die Geschäftsstelle
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6. Weitere Informationen zum Thema Mitgliedschaft?
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Sollten sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft haben, wenden sie sich bitte an die:
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Geschäftsstelle Sportfachgruppe Modellflug
DAeC-Bundesgeschäftsstelle
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig
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Geschäftsführer Michael Thoma
Tel.: 05 31 / 2 35 40 - 56
Fax: 05 31 / 2 35 40 - 11
E-Mail: m.thoma@daec.de
Homepage: http://www.daec.de/index.php
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LASK: 5/2015
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Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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