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Modelle mit Kamera – das muss man wissen

 
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BIGJIM
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Beiträge: 11431
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.06.2016, 07:00    Titel: Modelle mit Kamera – das muss man wissen Antworten mit Zitat

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Modelle mit Kamera – das muss man wissen
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In Recht / 9. April 2015
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2015_03_15_55
In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird.
Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS.
Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube.
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Das Bundesverkehrsministerium hatte in seinem ursprünglichen Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung 2009 tatsächlich geplant, das Fliegen mit Kamera generell als Betrieb eines UAS anzusehen. Auch dank des beherzten Handelns des DMFV konnte eine derartige Genehmigungspflicht verhindert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nun im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt, dass Modellflugbetrieb mit Kamera (privat) nicht als UAS zu werten ist und keiner Genehmigung nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 LufTVO bedarf.
Werde ich aber für meine Fotos/Videos bezahlt, bedeutet dies das Fliegen mit einem UAS, das erlaubnispflichtig ist und einer besonderen Versicherung bedarf. Selbstverständlich ist unabhängig vom Luftrecht bei Foto-/ Videoaufnahmen von Flugmodellen aus ebenso das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) Dritter zu achten, wie bei sonstigen Aufnahmen.
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Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt
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Arrow Texquellenfund by: https://www.dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/
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Auf Grund der klaren Rechtslage, wird es wohl auch nie zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.
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LASK: 6/2016
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Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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