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Neue EU Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge

 
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BIGJIM
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BeitragVerfasst am: 04.03.2019, 01:31    Titel: Neue EU Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge Antworten mit Zitat

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Neue EU Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge (einschliesslich Modellflugzeuge)
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[English Version]
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(provisorische Übersetzung mit Hilfe von deepl.com)
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Neu: Stellungnahme und Info der SMV
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Zusammenfassung:
Am Donnerstag, den 28. Februar, hat die EU neue EU-weite Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge verabschiedet. Obwohl der Schwerpunkt der Regeln auf so genannten “Drohnen” liegt, gelten sie auch für den gesamten Modellflugbetrieb mit Ausnahme des Indoor-Fliegens.

Die neue Regeln ermöglichen es jedem EU-Mitgliedstaat, seine derzeitigen nationalen Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen ohne wesentliche Änderungen fortzusetzen, indem er eine nationale Genehmigung für Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugzeugclubs und -vereinigungen erteilt. Die neue EU-Regeln ermöglichen es somit, dass die derzeitigen nationalen Vorschriften für den Modellflug weiterhin gelten, aber diese Entscheidung muss auf nationaler Ebene von den Behörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten getroffen werden. Ohne eine solche nationale Genehmigung werden die Piloten nach den EU-weiten Vorschriften für unbemannte Flugzeuge unter der “offenen Kategorie” fliegen. Diese Regeln enthalten eine Reihe von strengen Einschränkungen. Die neuen EU-Vorschriften werden am 1. Juni 2019 veröffentlicht und gelten ab dem 1. Juni 2020.

Den vollständigen Tekst der Durchführungsverordnung der Kommission über die Regeln und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und deren Anhang findet man unter den Links (leider nur auf Englisch). Hierbei handelt es sich um die Entwürfe und nicht um die endgültigen überarbeiteten Fassungen der neuen Gesetzgebung. Die Dokumenten enthalten also noch Fehlern. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass es zu wesentlichen Änderungen in der endgültigen Version kommen wird, die im Juni veröffentlicht wird.

Hintergrund
Während der Diskussionen über den Entwurf der Regeln haben sich verschiedenen europäischen Modellflugverbänden (darunter der Schweizerischer Modellflugverband (SMV)) bemüht, ein liberales EU-weites Regelwerk für den Betrieb von Modellflugzeugen zu erarbeiten. Leider wurde bereits zu Beginn der Verhandlungen deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein strenges Regelwerk anstrebten, das unter anderem eine Höhenbegrenzung von 120 m sowie Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen umfasst. Es war auch klar, dass diese Regeln den Anforderungen des Modellflugs nicht Rechnung tragen würden, und es gab keine Unterstützung für eine EU-weite liberale Regelung für Modellflieger. Der Druck des Europäischen Parlaments führte jedoch dazu, dass die Mitgliedstaaten und die EASA eine Ausnahmeregelung akzeptierten, um die Fortsetzung der Modellflug im Rahmen von Vereinen und Verbänden nach den bestehenden nationalen Vorschriften aufgrund ihrer soliden Sicherheitsergebnisse zu ermöglichen.

In den letzten Monaten ist es dem SMV in enger Zusammenarbeit mit Verbänden mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Modellflugunion (EMFU) und dem Weltluftsportverband (FAI) gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen in den Regeln zu erreichen. Die so genannten “Open Category”-Regeln, obwohl immer noch sehr restriktiv, wurden etwas abgeschwächt, um dem Hangfliegen gerecht zu werden. Noch wichtiger ist, dass die Freistellung für Modellflugzeugaktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden deutlich erweitert wurde. Das Ergebnis ist, dass diese Freistellung es nun jedem Land ermöglicht, bei der Anwendung der Regeln zu entscheiden, ob es seine derzeitigen Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen ohne grössere Änderungen beibehalten will. Ob und in welchem Umfang dies der Fall sein wird, liegt nun an den nationalen Behörden.

Der SMV steht bereits in Kontakt mit den Schweizer Behörden (Bundesamt für Zivilluftfahrt – BAZL) und arbeitet mit ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass das gegenwärtige liberale System auch in Zukunft ohne grössere Veränderungen bestehen bleibt. Ähnliche Vorbereitungsarbeiten laufen auch in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Eigene Regeln für “Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden”
Die wichtigste Bestimmung des neuen EU-Rechts ist die Möglichkeit, dass Staaten eigene Regeln für “Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden” (Artikel 16) beschliessen können. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz einem Modellflugclub oder -verband auf Antrag eine Bewilligung erteilen, welche die Bedingungen für den Betrieb von Modellflugzeugen im Rahmen dieser Clubs und Verbände festlegt. Diese Bewilligung wird auf Grundlage der nationalen Vorschriften beschlossen. Die einzige zwingende EU-Anforderung ist, dass alle Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 g betreiben, in ein nationales Register eingetragen werden müssen, das mit Registern in der gesamten EU verbunden ist. Clubs und Verbänden ist es erlaubt, selber diese Registrierung für seine Mitglieder zu vollziehen, wodurch zusätzliche Aufwendungen für unsere Mitglieder vermieden werden. Jedes SMV-Mitglied kann so automatisch registriert werden. Diese Registrierung ist in der gesamten EU gültig (d.h. es ist keine weitere Registrierung erforderlich, wenn ein Pilot in einem anderen EU-Mitgliedstaat fliegen möchte). Die Registrierungsnummer muss am Modellflugzeug angebracht werden.

Die Rechtsvorschriften sehen keine weiteren Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Modellflugzeugen im Rahmen dieser Bewilligung vor. Das bedeutet, dass nationale Behörden beschliessen können, die derzeitig gültigen Regeln beizubehalten.

Ein wichtiger Punkt ist was unter “Aktivitäten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden” zu verstehen ist. Wie dies ausgelegt wird, liegt bei den nationalen Behörden und wird natürlich auch von der Forderung der nationalen Verbände abhängen. Für die SMV ist es klar, dass die Bewilligung zumindest für alle Mitglieder und Gäste unserer Vereine und Verbände gelten muss. Die Bewilligung muss nicht nur das Fliegen auf den Flugplätzen unserer Clubs erlauben, sondern auch an allen anderen Orten, an denen wir unsere Modelle derzeit fliegen dürfen. Um eine Fortführung der derzeitig gültigen Regeln für alle Modellflugpiloten zu gewährleisten, sollten Clubs und Verbänden auch abklären ob der Geltungsbereich der Bewilligung alle Modellflugpiloten im Mitgliedstaat (nicht nur ihre Mitglieder und Gäste) erfassen sollte.

Die Regeln für Aktivitäten nicht «im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden» («Open Category»)
Die Basis der neuen EU Regeln für unbemannte Flugzeuge sind die Regeln der Open Category. Diese Open Category Regeln gelten für alle Modellflugaktivitäten, wenn die Nationale Behörde keine eigenen Regeln für die Aktivitäten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden erlässt.

Die Regeln für diese Open Category wurden für unbemannte Flugzeuge geschrieben, die allgemein als Drohnen bezeichnet werden, nicht aber für Modellflugzeuge. Frühere Entwürfe dieser Regeln hätten den Betrieb von Modellflugzeugen massiv eingeschränkt, vor allem bezüglich maximaler Flughöhe beim Hangfliegen und Distanz zu unbeteiligten Personen. Dank den Bemühungen der Modellflugverbände wurden diese Einschränkungen entschärft. Infolgedessen verbessern die Regeln der Open Category die Bedingungen für Modellpiloten in EU-Mitgliedstaaten, welcher derzeit unter sehr restriktiven Regeln leiden. Für Länder, die derzeit über eine liberale Regelung für den Betrieb von Modellflugzeugen verfügen (wie die Schweiz und Deutschland), würde das Fliegen nach den Regeln der Open Category aber zu ernsthaften und inakzeptablen Einschränkungen führen.

Die Regeln der Open Category sind sehr komplex und hängen ab vom Gewicht des Flugzeugs und vom Ort, an dem es geflogen wird. Die wesentlichen Regeln sind:

Eine Gewichtsbegrenzung von 25 kg;

Fliegen nur in Sichtweite, in sicherer Entfernung von Personen und nicht über Versammlungen von Personen;

Eine maximale Entfernung von 120 Metern vom Boden (vertikal und horizontal). Dank unserer Bemühungen beträgt die Höhenbegrenzung bei Segelflugzeugen zwar immer noch 120 Metern, wird aber jetzt für Segelflugzeugen bis 10 kg ab Standort des Piloten gemessen und eine horizontale Einschränkung ausser der Sichtweite entfällt, was das Fliegen am Hang weiterhin ermöglicht;

Ein Mindestalter von 16 Jahren, dass ein Mitgliedstaat auf 12 Jahre reduzieren kann, mit der Möglichkeit, dass noch jüngere Personen unter Aufsicht eines qualifizierten Piloten von mindestens 16 Jahren fliegen dürfen;

Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss am Flugzeug angebracht werden;

Alle Piloten müssen ein theoretisches Online-Trainingskurs absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen (gültig für fünf Jahre).
Darüber hinaus hat die EU kürzlich eine Reihe von Anforderungen für die Zulassung und den Verkauf von unbemannten Flugzeugen festgelegt. Diese gelten jedoch nicht für Modellflugzeuge, die “privat gebaut” sind (definiert als “für den Eigenbedarf des Erbauers montiert oder hergestellt, mit Ausnahme von unbemannten Flugzeugsystemen, die aus Teilen bestehen, welche als ein kompletter Bausatz in Verkehr gebracht werden”).

Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln
Es ist zu erwarten, dass die EU-Regeln in Juni 2019, kurz nach ihrer Veröffentlichung, in Kraft treten. Die Registrierungspflicht wird in der EU ab dem 1. Juni 2020 angewendet, und die Bewilligung zum Weiterfliegen im Rahmen von Vereinen und Verbänden muss bis am 1. Juni 2022 erteilt werden. Bis dahin können Modellflugpiloten weiterhin nach der aktuellen nationalen Gesetzgebung fliegen.

Es ist zu erwarten, dass die Schweiz die Regeln ab 2020 übernehmen wird, dabei aber die Möglichkeit nutzt, schweizerische Regeln für “Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden” zu erlassen, die den Modellflug wie bisher ermöglichen.

Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem die neue EU-Gesetzgebung verabschiedet wurde, geht die Arbeit wieder auf die nationale Ebene über. Modellflugzeugclubs und -verbände in jedem EU-Mitgliedstaat, die eine Genehmigung mit flexibleren Regeln für den Betrieb von Modellflugzeugen wünschen, müssen sich darauf vorbereiten, eine solche Genehmigung zu beantragen. Zu diesem Zweck ist zu empfehlen, dass diese Vereine und Verbände auf nationaler Ebene eng zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Liste von Punkten zu erstellen, die sie in den Verhandlungen mit ihren Behörden erreichen wollen. Darüber hinaus ist es dringend zu empfehlen, dass Vereine und Verbände so schnell wie möglich Kontakt mit ihren Behörden aufnehmen, um die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Zulassung zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es auch für Vereine und Verbände hilfreich, Informationen auf europäischer Ebene auszutauschen. Da sich Modellflugclubs und -verbände in den meisten EU-Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren mit den gleichen Themen befassen werden, können wir voneinander lernen und einander unterstützen, um ein möglichst liberales System auf nationaler Ebene zu erreichen. Ein solcher Austausch kann beispielsweise über die Europäische Modellflugunion (EMFU) erfolgen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Umsetzungsfristen in den neuen Gesetzen erfordern, dass die Genehmigungen für Vereine und Verbände innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung (d.h. spätestens bis zum 1. Juni 2022) erteilt werden müssen. Wenn keine nationale Genehmigung erteilt wird, fallen alle Modellflugzeuge automatisch unter die oben zusammengefassten Regeln der “offenen Kategorie”. Wichtig ist auch, dass die Frist für die Umsetzung der Registrierungspflicht bis zum 1. Juni 2020 noch kürzer ist. Das bedeutet, dass, wenn Vereine und Verbände ihre Mitglieder registrieren wollen, anstatt von jedem Mitglied die Registrierung selbst zu verlangen, die Modalitäten für eine solche Registrierung vor dem 1. Juni 2020 mit den nationalen Behörden vereinbart werden müssen.





Idea Der Autor, Jürgen Lefevere, ist Modellflugpilot mit einer Leidenschaft für Grosssegler.
Er ist auch Jurist mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des EU-Rechts und hat an Universitäten in ganz Europa unterrichtet.
Jürgen ist EU-Beamter, arbeitete von 2003 bis 2014 für die Europäische Kommission und befindet sich derzeit in unbezahltem Sabbaturlaub.
Er ist Rechtsberater der Schweizer Modellflugsport Verbandes (SMV), und arbeitet auch mit mehreren anderen Verbänden in den EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Dieser Beitrag stellt nicht die Ansichten einer der EU-Institutionen oder des Schweizerischer Modellflugverbandes (SMV) dar.

Der Autor ist nicht verantwortlich für mögliche Fehler in der Analyse.
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Arrow Textquellenfund bei: http://www.lefevere.eu/modellflug/new-eu-regulation/dedronerules/
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Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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