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Hallo liebe Modell-Ballöner und Modell-Luftschifffreunde

 
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BIGJIM
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Beiträge: 11431
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.09.2017, 01:07    Titel: Hallo liebe Modell-Ballöner und Modell-Luftschifffreunde Antworten mit Zitat

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https://www.dmfv.aero/
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Hallo liebe Modell-Ballöner / Ballonsportfreunde, sowie Freunde des Modell-Luftschiffes
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Kenntnisnachweis
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Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis für Modelle mit einer Startmasse von 2 kg und mehr vorgeschrieben,
um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen.
Modellballone gehören ebenfalls hierzu.
Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit,
den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.
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Modellballonpiloten welche einen Pilotenschein / Erlaubnis als Luftfahrzeugführer für manntragende Luftfahrzeuge haben,
brauchen keinen gesonderten Kenntnisnachweis (Quelle: LuftVO Paragraph 21a, Absatz (4) –> LuftVO § 21a) - - https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21a.html
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Hier kannst Du dich über den Kenntnisnachweis informieren und ihn absolvieren: –> zum Kenntnisnachweis
https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/
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Adress-Schild am Modell:
Ebenfalls ab dem 01.10.2017 müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) ab einem -
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...............................Abfluggewicht von 250 Gramm dauerhaft und an sichtbarer Stelle
............................................... mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.
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Der DMFV Shop bietet hierfür hochwertige Aluminiumschilder mit Adressdruck.
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Hier kannst Du dich informieren und Adress-Schilder bestellen: –> zum Angebot von Adress-Schildern
http://www.shop.deutscher-modellflieger-verband.de/Flugplatz/Piloten-Flugleiter-Vereine/Aluminium-Modellflugschild-mit-Adressdruck.htm?shop=dmfv&SessionId=&a=article&ProdNr=A1405&t=3&c=6&p=6
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