www.modellzeppelin.de Foren-Übersicht www.modellzeppelin.de
Spiel-Spass-Modellluftschiffe ( SSM ) ab 770 mm bis 1950 mm Gashüllenlänge
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen    BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Neu im Jahr 2021: EU-Drohnenverordnung verpflichtet

 
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    www.modellzeppelin.de Foren-Übersicht -> Welches Hobby darf ´s wohl sein...
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BIGJIM
Site Admin


Anmeldedatum: 24.04.2006
Beiträge: 11431
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: 03.01.2021, 03:36    Titel: Neu im Jahr 2021: EU-Drohnenverordnung verpflichtet Antworten mit Zitat

.
Neu im Jahr 2021: EU-Drohnenverordnung verpflichtet zur Registrierung
Für Drohnenpiloten gelten mit dem neuen Jahr strengere Regeln.
Sie müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, aber es gibt eine Schonfrist.

.
UPDATE - 01.01.2021 17:08 Uhr - Von Keywan Tonekaboni
.
Mit dem Jahreswechsel ist die EU-Verordnung 2019/947 in Kraft getreten. Diese regelt den Betrieb von "unbemannten Luftfahrzeugen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Konkret gemeint sind Modellflugzeuge, aber vor allem die populären Drohnen. Die Bestimmungen gelten nun einheitlich für die gesamte EU, sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz.

Wer jetzt eine über 250 Gramm schwere Drohne in die Luft steigen lassen will, muss sich als Fernpilot oder Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) registrieren und die Registrierungsnummer auf der Drohne anbringen; außer es handelt sich um ein Spielzeug entsprechend der Spielzeugrichtlinie. Außerdem benötigt man einen Drohnen-Führerschein, wenn das Fluggerät schwerer als 250 Gramm ist (bisher 2 Kilogramm). Die Webseite des Bundesverkehrsministeriums - - https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html - - enthält eine Übersicht der wichtigsten neuesten Regeln.

Drohnen-Einordnung
Der Betrieb der Drohnen ist in drei Kategorien unterteilt: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. Die "offenen" Drohnen haben ein Minimalgewicht von 250 Gramm und ein Maximalgewicht von 25 Kilogramm, müssen in Sichtweite und unter 120 Metern Höhe geflogen werden (bisher 100 Meter) und dürfen keine Gegenstände abwerfen oder gefährlichen Güter transportieren. Hinzu kommen Drohnen mit einer Kamera, auch wenn sie weniger als 250 Gramm wiegen. Die Drohnen der "offenen" Kategorie sind registrierungs- aber nicht genehmigungspflichtig. Überschreitet eine Drohne diese Regelungen, so fällt sie automatisch in die Kategorie "Speziell", wodurch eine Genehmigung verpflichtend wird. Zulassungspflichtig sind Drohnen, die besonders groß oder schwer sind, wie die von Verkehrsminister Scheuer - - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Scheuer-haelt-Verkehr-mit-Flugtaxis-in-drei-Jahren-fuer-realistisch-4720749.html - - -beworbenen Flugtaxis. Hier sind spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen notwendig.

In der Kategorie "Offen" gibt es zudem drei Unterkategorien von A1 bis A3, die sich auf Betriebsregeln wie Abstände zu unbeteiligten Personen beziehen. Für A1 und A3 reicht der EU-Kompetenznachweis als Drohnenführerschein. Dieser besteht aus einem theoretischen Online-Kurs und Multiple-Choice-Test, den man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes ablegen kann und der fünf Jahre gültig ist.

Fernpiloten-Zeugnis
Will man näher an Personen heranfliegen, benötigt man zusätzlich zum Kompetenznachweis ein "EU-Fernpiloten-Zeugnis A2". Dazu zählt eine Selbstauskunft über die Durchführung eines "praktischen Selbststudiums", sowie eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle. Auch dies ist ein Multiple-Choice-Test, - - https://lba-openuav.de/einstieg/ - - der online absolviert werden kann und fünf Jahre gültig ist.

City-ATM: Forscher erproben Verkehrssystem für unbemannte Flugobjekte
Es gelten aber Übergangsfristen: Da das LBA nicht davon ausgeht, dass sich bis zum Jahresbeginn alle Drohnennutzer registrieren können, reicht es bis Ende April 2021 alternativ Name und Anschrift mit einer Plakette auf der Drohne anzubringen. Bis Ende des Jahres kann zudem übergangsweise auch der bisherige nationale Kenntnisnachweis verwendet werden. Detailtiere Angaben führt die FAQ des Luftfahrt-Bundesamtes - - https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/FAQ/FAQ_Drohnenfuehrerschein_12_20/FAQ_node.html - - sowie eine Übersicht des ADAC - - https://www.adac.de/news/drohnen-faq/ - - zu den neuen Regeln auf.

Update 1.1.2021, 18:00: Angaben zu leichten Drohnen mit Kameras ergänzt.
.
.
.
Arrow https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/Unbemannte_Luftfahrtsysteme_node.html
.
Arrow https://lba-openuav.de/
.





.
_________________
Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
-----------------------------------------
Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
.
.
Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
.
Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    www.modellzeppelin.de Foren-Übersicht -> Welches Hobby darf ´s wohl sein... Alle Zeiten sind GMT
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Zugriffe auf die Seite seit dem 24.04.2006: 34850346

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de