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www.modellzeppelin.de Spiel-Spass-Modellluftschiffe ( SSM ) ab 770 mm bis 1950 mm Gashüllenlänge
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BIGJIM Site Admin
Anmeldedatum: 24.04.2006 Beiträge: 12336 Wohnort: 33607 Bielefeld
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Verfasst am: 09.01.2011, 02:59 Titel: Wie man es in Österreich mit der Halterhaftpflicht handhabt. |
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Als Beispiel wie man es im Nachbarland Österreich mit der
Halterhaftpflicht handhabt.
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Um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern, ist der Abschluss einer Versicherung speziell für den Modellflug zu empfehlen.
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Sie haben 4 Möglichkeiten:
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1. Sie werden Mitglied in einem Modellflugverein. Dort ist zwar eine Mitgliedsgebühr zu entrichten, dafür wird aber ein Modellfluggelände mit allen nötigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Hier wird neben der Mitgliedsgebühr ein Aero-Club Beitrag (als Dachverband) eingehoben, der aber wesentlich niedriger ist als der einer Einzelmitgliedschaft (siehe Pkt.2) und die gleiche Versicherung beinhaltet. Hinweis: bei 99,9% der Vereine wird eine einmalige - so genannte "Aufnahmegebühr" - verlangt. Dies ist als Beteiligung an der Errichtung des Flugplatzes, dessen Erhaltung sowie der bisher geleisteten Arbeitsleistung der Mitglieder zu sehen.
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2. Sie werden Einzelmitglied beim Österreichischen Aero-Club. Diese Mitgliedschaft beinhaltet eine Modellflugversicherung mit einer sehr hohen Deckungssumme. Nachteil: Sie sind zwar versichert und können als Aero-Club Mitglied (theoretisch) auf jedem, dem Aero-Club angeschlossenen Vereinsflugplatz fliegen. Voraussetzung dafür ist aber eine Bewilligung des jeweiligen Vereinsvorstandes, die meist nur gegen Gebühr und zeitlich begrenzt erteilt wird.
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3. Sie können bei großen Modellbaufachgeschäften (z.B. bei Lindinger oder Schweighofer) eine Modellflugversicherung abschließen. Ob man Sie dann aber auf Modellflugplätzen fliegen lässt, ist fraglich und von den jeweiligen Vereinssatzungen abhängig. Die meisten Vereine bestehen auf einer Mitgliedschaft im Aero-Club.
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4. Normalerweise ist in einer Haushaltsversicherung eine geringe Schadensabdeckung bei Modellflugtätigkeiten inkludiert. Die Betonung liegt hier auf "gering". Also nur ein Notbehelf. Es können aber spezielle Versicherungen für den Modellflug abgeschlossen werden, die vermutlich in den höheren Preisklassen angesiedelt sind. Außerdem haben Sie das selbe Problem in Bezug auf Modellflugplätze wie bei Pkt. 3.
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Quellenhinweis: http://www.modellflug-online.at/php5/include.php?path=contentarchive&type=1&catid=10&themeid=34
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LASK: 3/2015 _________________ Mit freundlichem Gruß - - BIGJIM
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Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
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Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhFAMgHrLA/V08ioFkBivI/AAAAAAAAEcw/w2AXJoHy-MMeX1ANm62wglHQ7j0iAvfZgCCo/s420/homelg.jpg
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Kleingedrucktes ist hier: http://www.modellzeppelin.de/viewtopic.php?p=1480#1480
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